Verfassung:


 

Die Verfassung des Preobrazhensker

 

Leibgarderegiments

 

vom 26.12.2014

 

in Kraft getreten am 28.12.2014

 

Präambel: Klar seiner Verantwortung vor der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern , davon überzeugt Werte und Kameradschaft zu vermitteln , hat sich das Preobrazhensky Leib-Gvardii Regiment diese Verfassung gegeben. Somit gilt diese Verfassung für das gesamte Regiment.

 

 

I. Die Grundbestimmungen

 

 

1.Abschnitt – "Staatsform" und Grundrechte


Artikel 1

  1. Die nachfolgenden Grundrechte binden die Exekutive, die Legislative und die Judikative als unmittelbar geltendes Recht
  2. Die Staatsform des Regimentes ist die Aristokratie.
  3. Die Organisation ist als ein zentrales Regiment konzipiert.
  4. Die rechtliche Souveränität bzw. die Kompetenz liegt allein beim Führungs-/Offiziersstand.
  5. Die existenzielle Truppenklasse bildet die Linieninfanterie.
  6. Die folgenden Grundrechte schließen sowohl die Exekutive, die Legislative und die Judikative mit ein.
  7. Das Mitglied ist bis zum Austritt oder dem Rauswurf, an das Regiment gebunden und darf in keinem anderen ein Offizielles Mitglied sein.

 

Artikel 2

  1. Ränge verpflichten. Diese Rechte und Pflichten sollen dem Wohl des Regiments dienen.
  2. Die Würde des Einzelnen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung eines jeden Mitgliedes.

  3. Jeder besitzt das Recht seine Meinung in Bild, Schrift oder Wort zu äußern. Dieses Recht findet seine Grenzen, in dem Recht der persönlichen Ehre.
  4. Alle Mitglieder sind vor der Verfassung gleich.
  5. Mitglied ist, wer die selbstverständlichen Bedingungen erfüllt. Die Mitgliedschaft darf nur entzogen werden, wenn der Betroffene in einem anderen Regiment ist oder er den regimentalen Interessen widerspricht.
    Die nähreren Vorraussetzungen und Verfahren regelt der Führungsstab.

 

2.Abschnitt – Beziehungen zwischen Regiment und Batallionen

Artikel 3

  1. Das Regiment und alle einzelnen Batallione sind unzertrennlich verbunden.
  2. Die Souveränität des Batallions unterliegt der des Regiments
  3. Jedem Sekundärbatallion müssen, bei jeder Übungseinheit, mindestens 20 Minuten truppenspezifische Übungen möglich sein.
  4. Jedes Mitglied einer sekundären Truppenklasse, besitzt in dem jeweiligen Event, feste reservierte Plätze. Restliche freie Plätze werden mit den Soldaten anderer Batallione aufgestockt.

 

 

3.Abschnitt – Events/Übungen

Artikel 4

  1. Übungen finden mindestens 2-mal und Event 3-mal in der Woche statt.
  2. Die Mitglieder sind mindestens 24 Stunden vor dem betreffenden Event zu benachrichten.
  3. Übungen werden von der ranghöchsten anwesenden Amtsperson dürchgeführt.
  4. Bei Events ist darauf zu achten, die Rundenanzahlen gerecht unter den führenden Offizieren zu verteilen.
  5. Bei mehrfachen unentschuldigten Fehlens, eines Mitglieds, ist seine Aktivität zu prüfen und gegebenenfalls zu handeln.

 

 

[Das geltende Rangsystem]

 

I Polkownik

II Podpolkownik

III Stabskapitan

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IV Kapitan

V Starschy Leytenant

VI Leytenant

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VII Mladschy Leytenant

VIII Praporschik

IX Feldfebel

X Starschy unter Offiser

XI Mladschy unter Offiser

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XII Serjant

XIII Kapral

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XIV Leib-Gvardii

XV Gvardii

XVI Grenadiersky

XVII Starschy Efreitor

XVIII Efreitor

XIX Radovoy

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XX Cadett

XXI Nowobranez

 

 

II. Rechte des Rangsystems

  • Der Führungsstab besitzt viele Rechte, daher sollten alle genannt werden.

Der Führungsstab besitzt folgende Rechte:

  • Der Führungsstab besitzt das Recht alle Rechte zu besitzen.

  • Der Offiziersstab ist mit allen Rechten ausgestattet, die gebraucht werden um die Stabilität des Regimentes zu sichern.

Der Offiziersstab besitzt folgende Rechte:

  • Nach ausgesprochener Warnung aufgrund eines Regelbruches wird bei Wiederholung zu einem Kick oder einem Bann gegriffen.

  • Events zu organisieren.

  • Ruhe verlangen und bei Nichteinhaltung den entsprechenden Personen das Recht zu Sprechen entziehen.

  • Befehle aussprechen.

  • Wenn nötig mit anderen Regimentern in Kontakt treten.

  • Vorschläge zur Degradierung und Beförderung geben.

  • Der Offiziersstab ist nur dem Führungsstab gegenüber verpflichtet.

Der Unteroffiziersstab besitzt folgende Rechte :

  • Der Unteroffiziersstab ist im Ernstfall mit allen Rechten ausgestattet, um für den Fall dass der Offiziersstab seinen Verpflichtungen nicht nachgehen kann, diese entstandene „Lücke“ temporär zu schließen.

  • Der Unteroffiziersstab erfüllt eine Disziplinarfunktion gegenüber den gemeinen Soldaten.

  • Im Ernstfall besitzt der Unteroffiziersstab dieselben Rechte wie der Offiziersstab, allerdings benötigt er zur Ausübung dieser Rechte die Legitimation des Offiziersstabs.

  • Die Mannschaft symbolisiert Anstand, Tapferkeit und Tugendhaftigkeit. Sie bildet das Rückgrat der Gemeinschaft.

Vorschriften für alle Mitglieder:

  • Diszipliniertes und vorbildliches Verhalten.

  • Teilnahme an Pflichtevents und wöchentlichen Übungen.

  • Falls eine Teilnahme nicht möglich ist, ist das betroffene Mitglied dazu verpflichtet sich bei dem Offiziers- oder dem Führungsstab abzumelden.

  • Befehle Höherrangiger sind Folge zu leisten.

  • Vorbildliches Verhalten gegenüber anderen Clans/Regimentern.


[Das neue Rangsystem]

 

I Polkownik

II Podpolkownik

III Kapitan

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IV Stabskapitan

V Poruchik

VI Mladschy Poruchik

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VII Praporschik

VIII Mladschy Praporschik

IX Starschy Feldfebel

X Feldfebel

XI Starschy unter Offiser

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XII Mladschy Unter-Offiser

XIII Serjant

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XIV Leib-Gvardii

XV Gvardii

XVI Grenadiersky

XVII Starschy Efreitor

XVIII Efreitor

XIX Radovoy

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XX Cadett

XXI Nowobranez